• 14. März 2014
  • Lars Drießnack
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Schuld sind immer die Anderen

Selbst die führenden Köpfe von Floorball Deutschland lobten – entweder
in der ersten Euphorie oder auf Grund unterschiedlicher subjektiver
Wahrnehmung – den offenen Austausch und die produktive Arbeitsatmosphäre
in der Gesamtvorstandssitzung in Blossin. Zusätzlich wurden konkrete
Arbeitsaufgaben verteilt, um auf diesen Weg weiter voran zugehen. Die
Vertreter der Landesverbände aus Sachsen-Anhalt und Sachsen haben sich
zudem bereit erklärt, einen Vorschlag zu einer stufenweisen Erhöhung der
Lizenzgebühren sowie zur Bildung einer Interessenvertretung der
Bundesligavereine zu unterbreiten. Nun muss man konstatieren, dass
gerade die die jetzige Diskussion und den dabei stattgefundenen offenen
Austausch mit ihren offenen Briefen anstoßenden Landesverbände Schuld an
der Führungsmisere bei Floorball Deutschland haben sollen.Für uns als
Teilnehmer der Gesamtvorstandssitzung in Blossin kommt die Aussage der
Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes überraschend, dass das
Vertrauensverhältnis zwischen dem geschäftsführenden Vorstand und den
Verfassern der offenen Briefe in Blossin nicht wiederhergestellt werden
konnte. Zudem sollen die betreffenden Landesverbände noch dafür
herhalten, dass der Rücktritt auch der Tatsache geschuldet sei, dass in
Blossin auf die „in den offenen Briefen mehr oder weniger explizit
formulierte Rücktrittsforderung“ nicht eingegangen worden sei. Aber
weshalb wird bei einem derartigen Dissens durch die Mitglieder des
geschäftsführenden Vorstand geschwiegen? Wenn diese subjektive
Einschätzung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstand tatsächlich
entscheidungserheblich war, scheint am ernsthaften Willen zur
Konfliktbewältigung zu mangeln. Als Teilnehmer der Veranstaltung können
wir für uns feststellen, dass ein offener Austausch stattgefunden hat,
mit dem ernsthaften Bemühen, die Basis für eine weitere und
transparentere Zusammenarbeit im Gesamtvorstand zu legen. Deshalb ist
für uns die Begründung für den Rücktritt des geschäftsführenden
Vorstand, soweit es den sächsischen Landesverband betrifft, nicht
nachvollziehbar, sondern nur eine Fortsetzung eines unglücklichen
Krisenmanagements. Dies dokumentiert sich auch im Inhalt des
persönlichen Rücktrittsschreibens des Präsidenten Prof. Dr.. Oliver Stoll
an die Mitglieder des Gesamtvorstandes, welcher die Behauptung
aufstellt, in der Sitzung des Gesamtvorstandes in Blossin hätte er eine
für ihn einzigartige „menschenunwürdige Abstrafung eines Mitarbeiters“
erlebt, welche für ihn ebenso für seine Entscheidung ausschlaggebend
gewesen sei. Wir konnten als Teilnehmer einen solchen Vorgang nicht
feststellen. Und im Kontext des Rücktrittsgrundes des fehlenden
Vertrauensverhältnisses weisen wir für uns ein derartige Unterstellung
„der menschenunwürdigen Abstrafung eines Mitarbeiters“ entschieden zurück.

Unser Landesverband begrüßt die Durchführung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung, legt aber gleichzeitig Widwerspruch gegen den
vorgesehenen Termin am 12.04.2014 ein. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich
noch einige Vereine in den finalen Spielen um die Deutsche Meisterschaft
bzw. zum Auf- und Abstieg. Bei Beibehaltung des Termins 12.04.2014
würden Vertreter dieser Vereine als Delegierte zum Teil von vornherein
von der außerordentlichen DV ausgeschlossen. Im Übrigen dürfte bis zu
diesem Termin eine belastbare und aussagekräftige Kassenprüfung nicht
möglich sein. Es sollte aber in Anbetracht der ohnehin angespannten
Finanzsituation und mit dem Ziel der möglichen Entlastung des
geschäftsführenden Vorstand angestrebt werden, diese Kassenprüfung zu
ermöglichen.

Des Weiteren gilt es, bis zu einer außerordentlichen DV das Protokoll
der Gesamtvorstandssitzung vom 19.12.2013 mit den dort getroffenen
Beschlüssen zu verfassen und zu veröffentlichen. Dabei ist die Frage zu
beantworten, ob überhaupt ein Beschluss des Gesamtvorstandes zu Erhöhung
der Lizenzgebühren auf 60,00 € pro Saison und Bundesligaspieler(in)
gefasst wurde oder gefasst werden konnte. Nach Auffassung des
sächsischen Landesverbandes war ein derartiger Beschluss nicht auf der
Tagesordnung. Ein Beschluss über den Haushaltentwurf 2014, in welchem
mit einer Lizenzgebühr von 60 € gerechnet wurde, reicht hierzu nicht
aus, sondern bedarf der gesonderten Beschlussfassung des
Gesamtvorstandes oder wegen der Bedeutung der DV.

Detlef Stötzner Holger Saß